Statuten
Verein Kindertagesstätte „PINK PANTHER“ Reinach
Name, Sitz und Zweck
Unter dem Namen Verein Kindertagesstätte (KITA) „PINK PANTHER“ Reinach besteht seit 14. April 2004 ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Reinach AG.
Der Verein bezweckt den Aufbau und den Betrieb einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Schülerhort und Mittagstisch) in Reinach. Er bietet eine Betreuungs- und eine Verpflegungsmöglichkeit von Kindern ab dem zweiten Lebensmonat sowie bis zum Abschluss der Schulpflichtzeit an.
Der Verein KITA PINK PANTHER erfüllt die Tätigkeit zu Gunsten der eigentlichen Aufgabe des Gemeinwesens. Der Verein hat mit der Standortgemeinde Reinach AG eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen und kann mit weiteren Gemeinden Leistungsvereinbarungen unterzeichnen.
Der Verein strebt die Zusammenarbeit mit Organisationen ähnlicher Zielsetzung an. Er ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt keine kommerziellen Zwecke.
Mitglieder
Dem Verein können Einzelpersonen, Familien, Gemeinden oder juristische Personen als aktive Mitglieder beitreten.
Eltern welche Kinder in der KITA angemeldet haben, werden bei der Anmeldung des Kindes als Passivmitglieder aufgenommen. Es ist immer der volle Vereinsjahresbeitrag zu entrichten, egal wann der Eintritt in die Struktur erfolgt.
Einzelpersonen haben die Möglichkeit, sich nach Massgabe des Betriebsreglements am Betrieb zu beteiligen.
Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu entrichten.
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Organe
Organe des Vereins sind:
- Die Vereinsversammlung
- Der Vorstand
- Die Rechnungsrevisoren
Die Vereinsversammlung
Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet mindestens einmal jährlich (**alternierend 1x schriftlich, 1x persönlich vor Ort; ab 2020 = schriftlich) statt, in der Regel im ersten Quartal des Kalenderjahres und hat insbesondere folgende Befugnisse:
- Abnahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung
- Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
- Genehmigung des Betriebsreglements
- Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
- Déchargeerteilung an den Vorstand
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Angelegenheiten, die nicht anderen Organen des Vereins übertragen werden
- Auflösung des Vereins oder Fusion mit anderen Institutionen.
Die Einladungen mit Traktandenliste haben mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich zu erfolgen. Anträge der Mitglieder sind bis spätestens 10 Tage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen.
Jedes aktive Mitglied hat eine Stimme.
Die Vereinsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Stichentscheid.
Eine ausserordentliche Vereinsversammlung findet statt, wenn sie vom Vorstand, von den Rechnungsrevisoren oder von einem Fünftel der Mitglieder verlangt wird.
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei oder mehr Mitgliedern.
Und zusätzlich…
- 1 Vertretung der Schulpflege Reinach (Unter-/Mittelstufe)
- 1 Vertretung der Kreisschule Homberg
- hat der Gemeinderat der Sitzgemeinde das Recht auf einen Vorstandsitz.
Die Mitglieder des Vorstandes sind auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Sie können ohne Einschränkung wiedergewählt werden.
Die rechtsverbindliche Unterschrift führen die Präsidentin und ein weiteres Mitglied des Vorstandes.
Der Vorstand ist zuständig für Geschäfte, die nach Statuten nicht ausdrücklich der Vereinsversammlung vorbehalten sind. Diese umfassen im Besonderen:
- Organisation und Betrieb der Kindertagesstätte (KITA)
- Anstellung von Fach- und Betreuungspersonen
- Erstellen des Jahresberichtes, der Jahresrechnung, der Bilanz und des Budgets.
- Vollzug der Beschlüsse der Vereinsversammlung.
- Vertretung gegenüber Behörden, anderen Organisationen und Drittpersonen.
- Festlegung der Traktandenliste mit Anträgen zuhanden der Mitgliederversammlung
- Erstellung/Einhaltung des Budgets
- Reglemente: Der Text der Reglemente darf vom Vorstand – nach Bedarf – angepasst werden. Tarifänderungen müssen von der Generalversammlung immer genehmigt werden. Wird der Tarif nicht geändert, müssen die anderen Änderungen in den Reglementen alle vier Jahre von der Generalversammlung (im Globo) neu genehmigt werden.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit hat die Präsidentin den Stichentscheid.
Die Rechnungsrevisoren
Die Generalversammlung wählt einen Rechnungsrevisor. Dessen Amtsdauer beträgt vier Jahre. Er kann ohne Einschränkung wiedergewählt werden. Der zweite Rechnungsrevisor hat der Finanzkommission der Standortsgemeinde anzugehören.
Die Rechnungsrevisoren kontrollieren jährlich die Vereinsrechnung und erstatten zu Handen der Generalversammlung Bericht und Antrag.
Finanzen
Die Einnahmen des Vereins sind:
- Mitgliederbeiträge
- Betriebsbeiträge der Eltern
- Beiträge der politischen Gemeinden oder anderen Organisationen
- Subventionen
- Spenden und Zuwendungen
Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember.
Auflösung
Die Auflösung oder Fusion des Vereins bedarf der Zweidrittelmehrheit der anlässlich der Vereinsversammlung anwesenden Mitglieder.
Im Fall einer Auflösung des Vereins werden die verbleibenden Mittel einer wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichem Zweck von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.
Schlussbestimmungen
Diese Statuten treten am Tage ihrer Annahme durch die Gründungs- bzw. Generalversammlung in Kraft.
So beschlossen an der Generalversammlung vom 17. März 2015.
Änderung beschlossen an der schriftlichen Generalversammlung vom August 2020 [**].
Reinach, den 17. März 2015
VEREIN KINDERTAGESSTÄTTE
PINK PANTHER, REINACH AG